• Erben & vererben,  Recht

    Erben und vererben: Das Testament (1)

    Als Testament gilt eine Niederschrift, in welcher man festlegt, welchen Personen man im Todesfall sein persönliches Vermögen oder einen Teil des Vermögens überlässt. Ein Testament kann privat verfasst und aufbewahrt oder vor einem Notar abgefasst werden. Ein selbst geschriebenes Testament muss mit dem aktuellen Datum versehen und eigenhändig unterschrieben werden. Es sind keine Zeugen notwendig. Das Testament kann auch öfters geändert werden. Neuere Testamente heben die mit älterem Datum automatisch auf. Ein Testament kann auch mit dem Computer geschrieben werden. Dabei ist zu beachten, dass drei Zeugen, die ausdrücklich genannt werden, das Testament mit unterschreiben. Wichtig! Die Zeugen dürfen selbst nicht als Erben eingesetzt werden, müssen die Sprache des Erblassers verstehen, volljährig…