Erben und vererben: Das Testament (3)

Kategorie: Erben und vererben

Können auch unverheiratete Lebenspartner erben? 
Ja, allerdings nur indirekt, wenn Sie gemeinsame Kinder mit dem/der Verstorbenen hatten. Denn die Kinder erben ja gesetzlich – wenn sie allerdings auch nicht mehr leben und keine eigenen Nachkommen haben, erbt der frühere Partner deren Anteil. Man kann den Partner aber auch per Testament zum Erben bestimmen.

Was ist besser – verschenken oder vererben?  
Da Geschenke innerhalb eines Freibetrages alle 10 Jahre steuerfrei möglich sind, kann es durchaus sinnvoll sein, das Erbe vorab zu verschenken. Damit erspart man den Erben möglicherweise eine Menge Erbschaftssteuer.

Können Geschenke zurückgefordert werden?  
Das ist nur möglich, wenn die Schenkung bei einem Notar mit Rückforderungsmöglichkeit vereinbart wurde.

Kann man den Ehepartner oder Kinder per Testament enterben?  
Nicht vollständig, denn sie haben vom Gesetz her einen Anspruch auf den Pflichtteil und der beträgt genau die Hälfte von dem, was sie sonst gesetzlich erben würden.

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2 Responses to “Erben und vererben: Das Testament (3)”

  1. Schöne kurze, prägnante Erklärungen die sie hier liefern.

  2. Das Vererben ist ein so wichtiges und auch nicht immer ganz einfaches Thema, gerade weil es doch mehr als nur eine Variante eines Testaments gibt. Auf der Seite http://www.erbrecht-heute.de/ bin ich auf gute und auch leicht verständliche Informationen und Tipps zu diesem Thema gestoßen.
    Gruß
    Franzi 37

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