• Gerichtsurteile,  Recht

    Haftung von Reiseveranstaltern

    In einem Hotel war ein alkoholisierter Gast von einem Balkon gestürzt, welcher nur ein 56 cm hohes Geländer als Sicherung hatte. Er zog sich dabei tödliche Verletzungen zu. Nach einem Urteil des OLG Köln, muss der Reiseveranstalter sich davon überzeugen, das von den sicherheitsrelevanten Einrichtungen am Urlaubsort keine Gefahren ausgehen. Der Reiseveranstalter wurde zu einem Schmerzensgeld von 6500.- Euro und zur Übernahme der Bestattungskosten verurteilt. (OLG Köln 16 U 40/06)