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    Ihr Recht beim Umtausch

    Die Läden locken das ganze Jahr über mit Sonderangeboten und Schnäppchen. Aber was ist, wenn wir nach Hause kommen und die erworbene Sommerhose passt nicht oder der DVD-Spieler funktioniert nicht richtig. Kann man auch reduzierte Ware umtauschen? Ja, in der Regel schon, wenn die Artikel Mängel aufweisen. Auch bei Sonderangeboten muss der Händler einwandfreie Ware gewährleisten. Wenn die Ware jedoch einwandfrei ist, Ihnen aber nicht gefällt oder nicht passt, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch. Dann müssen wir damit rechnen, dass Sonderangebote nicht zurück genommen werden. Trotzdem räumen die Händler aus Kulanz ein Umtauschrecht ein. Die Umtauschfristen und Bedingungen werden von den Händlern fest gelegt. Fragen Sie am besten…