Erben & vererben

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    Erben und vererben: Das Testament (2)

    Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist? Generell erben immer die Kinder – wenn diese nicht mehr leben, deren Nachkommen. Daneben hat der Ehepartner ein Erbrecht. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Partner, sofern die Lebensgemeinschaft eingetragen ist. Wer erbt, wenn es keine Nachkommen gibt? In diesem Fall erben die Eltern des Verstorbenen. Leben auch diese nicht mehr, erben die Geschwister des Verstorbenen, bzw. deren Kinder. Wie wird das Erbe aufgeteilt? Das hängt davon ab, welche Eheform der/die Verstorbene gewählt hatte. Bei der Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner die Hälfte, der Rest wird unter den Kindern aufgeteilt. Bei der Gütertrennung erbt der Ehepartner bei einem Kind die Hälfte, bei zwei Kindern ein Drittel…

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    Erben und vererben: Das Testament (1)

    Als Testament gilt eine Niederschrift, in welcher man festlegt, welchen Personen man im Todesfall sein persönliches Vermögen oder einen Teil des Vermögens überlässt. Ein Testament kann privat verfasst und aufbewahrt oder vor einem Notar abgefasst werden. Ein selbst geschriebenes Testament muss mit dem aktuellen Datum versehen und eigenhändig unterschrieben werden. Es sind keine Zeugen notwendig. Das Testament kann auch öfters geändert werden. Neuere Testamente heben die mit älterem Datum automatisch auf. Ein Testament kann auch mit dem Computer geschrieben werden. Dabei ist zu beachten, dass drei Zeugen, die ausdrücklich genannt werden, das Testament mit unterschreiben. Wichtig! Die Zeugen dürfen selbst nicht als Erben eingesetzt werden, müssen die Sprache des Erblassers verstehen, volljährig…