In einem Hotel war ein alkoholisierter Gast von einem Balkon gestürzt, welcher nur ein 56 cm hohes Geländer als Sicherung hatte. Er zog sich dabei tödliche Verletzungen zu. Nach einem Urteil des OLG Köln, muss der Reiseveranstalter sich davon überzeugen, das von den sicherheitsrelevanten Einrichtungen am Urlaubsort keine Gefahren ausgehen. Der Reiseveranstalter wurde zu einem Schmerzensgeld von 6500.- Euro und zur Übernahme der Bestattungskosten verurteilt.
(OLG Köln 16 U 40/06)
geschrieben am 21.07.2007 um 18:47 Uhr
von boris7
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Verschiedene Testamente gleichen Datums Ein Erblasser hatte am gleichen Tag 2 Testamente mit unterschiedlichen Inhalten verfasst. Als es nach seinem Tod dadurch zum Streit zwischen den Erben kam, entschied das Bayerische Oberste Landesgericht folgendes: Wenn zwei Testamente widersprüchliche Aussagen enthalten, heben sich diese gegenseitig auf und die gestzliche Erbfolge kommt zum Tragen. Bay-ObLG: 1 Z […]
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geschrieben am 12.07.07 von boris7
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Reiserücktritts-Versicherung: Ein Urlauber konnte wegen plötzlich auftretender Flugangst seinen Flug nicht antreten. Ein Arzt riet ihm aufgrund der Symptome von der Reise ab. Da die Versicherung sich weigerte den Reisepreis zu erstatten, zog der Kunde vor Gericht und bekam dort Recht. Das Landgericht Koblenz verurteilte die Versicherung zur Kostenübernahme und damit zur Erstattung des Reisepreises. (LG […]
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geschrieben am 04.07.07 von boris7
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Die meisten Privatpatienten fühlten sich bisher bei Ihren Versicherungen bestens geschützt. Doch das hat sich in den letzten Jahren massiv geändert. Ob bei Zahnersatz oder Rehabilitation – wird es für die Kasse teuer, mäkeln die Sachbearbeiter immer öfters an den Rechnungen herum und versuchen zu kürzen, wo es möglich ist. Da der Patient direkter Vertragspartner […]
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geschrieben am 20.06.07 von boris7
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Staffelmietverträge (Verträge mit stufenweise steigender Miete), werden vom Vermieter oft mit einem Kündigungsausschluss gekoppelt. Das BGH hat entschieden, dass ein solcher Kündigungsausschluss nicht länger als 4 Jahre dauern darf. Ist eine längere Frist genannt, ist die Klausel unwirksam und der Mieter kann dann jederzeit mit einer Dreimonatsfrist kündigen. BGH VIII ZR 3/05
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geschrieben am 05.03.07 von boris7
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Wann verjähren Mietforderungen? Nach einem Gerichtsurteil des BGH von 2005 verjähren Mietforderungen sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung. Dies gilt auch bei vorzeitigem Auszug aus des Mieters. Auf die Vertragslaufzeit kommt es nach Ansicht des BGH nicht an. Viele Vermieter fordern auch nach Jahren noch Geld von ehemaligen Mietern, weil sie erst dann angebliche Mietschäden […]
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geschrieben am 04.03.07 von boris7
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