Änderungen durch die Gesundheitsreform 2007
Am 1. April ist die neue Gesundheitsreform in Kraft getreten. Was ändert sich dadurch?
Hier die wichtigsten Punkte:
Wenn Sie der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, müssen Sie seit dem 1. April krankenversichert sein.
Es gibt neue Pflichtleistungen bei den Krankenkassen. Dazu gehören zum Beispiel Impfungen, aber auch Mutter-Kind-Kuren und medizinisch nötige Schönheitsoperationen. Komplikationen infolge von Piercings oder Tätowierungen werden dagegen nicht mehr übernommen.
Wenn Sie freiwillig versichert sind und nun in die Privatversicherung wechseln wollen, geht das nur noch, wenn Sie zum Stichtag 2. Februar 2007 eine Bedingung erfüllen: Sie müssen in den vergangenen 3 Jahren mehr als 47.250 Euro verdient haben.
Sind Sie bisher privat versichert und konnten die Beiträge nicht mehr aufbringen, können Sie ab 1.7.2007 in den Standardtarif ihrer ehemaligen Privatversicherung zurückkehren.
Die Privatversicherungen führen ab dem Jahr 2009 einen so genannten Basistarif ein. Bei diesem entfällt die Gesundheitsprüfung. Es zählt dann nur noch Alter und Geschlecht der Versicherten. Dieser Grundschutz darf von den Privatversicherungen nicht mehr gekündigt werden. Der Basistarif steht allen ehemalig Versicherten einer Privatversicherung offen. Im ersten Halbjahr 2009 dürfen auch gesetzlich Versicherte, die die oben genannte Einkommensgrenze überschreiten, diesem Basistarif beitreten. Darüber hinaus können Mitglieder der Privatversicherungen in den ersten 6 Monaten des Jahres 2009 in den Basistarif der eigenen oder einer fremden Krankenkasse wechseln.