Reisemängel-Tabelle
Der ADAC stellt für seine Mitglieder gratis eine Broschüre “Ihr Recht auf Reisen” zur Verfügung. Abzuholen in jeder Geschäftsstelle.
Außerdem steht eine Tabelle mit fast 3000 Urteilen deutscher Gerichte zum Download unter http://www.adac.de/reisemaengel bereit.
Die Tabelle listet Mängel und die Höhe der Preisminderung auf.
Damit Sie Ihre berechtigten Ansprüche geltend machen können, müssen Sie die Mängel unbedingt vor Ort reklamieren und Abhilfe verlangen.
Lassen Sie ein Mängelformular vom Vertreter des Reiseveranstalters unterschreiben und sammeln Sie stichhaltige Beweise.
Die schriftliche Reklamation muss spätestens einen Monat nach Ihrer Rückkehr mit dem Verlangen nach Preisminderung an den Reiseveranstalter gehen. Ansprüche verjähren in der Regel ein Jahr nach Reiseende.
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