Darf ich am Sonntag Bettwäsche lüften? Sommer- Rechte!
Darf ich am Sonntag Betten lüften?
Jeder vierte Deutsche hat schon einmal Streit mit dem Nachbarn- und es geht oft nur um Kleinigkeiten.
Hier wird erklärt, was erlaubt ist und was nicht
Wäsche nur hinter Sichtschutz aufhängen
Kleidung (ob Hemd oder Slip) darf auf dem Balkon auf einen Ständer gehängt werden – jedenfalls wenn die Brüstung die Sicht darauf verschirmt.
Aber Achtung: Im Einzelfall kann die Hausordnung Wäsche trocknen und Betten auslüften an Sonntagen auf dem Balkon oder im Garten, an der Leine oder auf der Wäschespinne verbieten.
Duschen rund um die Uhr, ist das okay?
Eine kalte Dusche ist nach heißen Sommertagen besonders beliebt. Egal zu welcher Uhrzeit: Brause aufdrehen ist erlaubt. Dagegen kann kein Vermieter etwas haben. Allerdings ist die Dauer auf 30 Minuten begrenzt.
Blumen immer vorsichtig gießen
Geranien, Petunien, Männertreu-Sommerblumen machen das „Wohnzimmer im Grünen“ perfekt. Aber Achtung, dass das Gießwasser nicht den Nachbarn unter die Nase tropft oder die Hausfassade beschädigt. Ist das ausgeschlossen und sind die Blumenkästen so befestigt, dass sie auch bei starkem Wind nicht herunterfallen, dürfen Mieter sie ausnahmsweise auch an der Außenseite des Balkons anbringen.
Bei der Grill-Party auf die Uhrzeit achten
Zieht deftiger Bratwurstdurft über den Rasen oder vom Balkon, schmeckt das nicht jedem. Grundsätzlich gilt: Ist Grillen laut Mietvertrag verboten, müssen Sie sich daran halten. Sonst kann der Vermieter eine Abmahnung schicken oder sogar die Kündigung aussprechen- egal ob es sich um einen Holzkohlen- oder Elektro-Grill handelt.
Brutzeln dürfen Sie nur, so lange kein Rauch in die Nachbarwohnung zieht. Aber abends trotzdem öfter auf die Uhr gucken, denn ab 22 Uhr gilt Nachtruhe- Glut löschen.
Markise nicht ohne Erlaubnis anbringen
Wer an der Terrasse oder am Balkon eine Markise bauen möchte,braucht auf jeden Fall das OKAY vom Vermieter.
Für Party-Zelt keine Genehmigung nötig
Gegen ein Pavillon-Zelt im Garten ist nichts einzuwenden. Weil es nicht dauerhaft im Boden verankert und jederzeit wieder abgebaut werden kann, darf der Vermieter es nicht verbieten.
Unbekleidetes Sonnen ist nicht verboten
Je höher die Temperaturen, desto eher fallen die Hüllen. Ob der Anblick den Nachbarn gefällt oder nicht: Das unbekleidete Sonnen auf dem Balkon oder im Garten ist erlaubt. Auch wenn beim Vermieter Beschwerden eingehen, darf er deshalb nicht kündigen.
Picknick im Stadtpark anfragen
Für ein Barbecue auf der grünen Wiese vorher bei der Stadt oder der Gemeinde nach den Regeln fragen. Und besser keine Alu-Schalen als Einmal-Grill verwenden, sie können den Rasen verbrennen und hinterlassen oft schwarze Flecke, wo sie gestanden haben. Dann müssen die Brutzler für die Erneuerung der Grünfläche zahlen.
