Einspruch: Erhöhung KFZ-Steuern für Wohnmobile
Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile: Einspruch einlegen!
Viele Wohnmobilbesitzer (ich auch) haben in den letzten Tagen einen geänderten Kraftfahrzeugsteuerbescheid bekommen. Darin ist die Steuer nicht nur für die Zukunft erhöht worden, sondern auch rückwirkend.
Der Bund der Steuerzahler empfiehlt deshalb allen Wohnmobilbesitzern wegen verfassungsrechtlicher Bedenken Einspruch gegen die erhöhten Kraftfahrzeugsteuerbescheide einzulegen.
Für den Einspruch muss unbedingt die Monatsfrist nach Erhalt des geänderten Kfz-Steuerbescheides eingehalten werden. Gleichzeitig sollte im Hinblick auf ein anhängiges Verfahren vor dem Bundesfinanzhof mit dem Verweis auf das Aktenzeichen IX R 26/07 das Ruhen des Verfahrens beantragt werden.
Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss im Steuerrecht der Vertrauensschutz verstärkt berücksichtigt werden. Die Konsequenzen der wirtschaftlichen Entscheidung müssen bereits bei der Entscheidung vorhersehbar sein. Daraus folgt, dass der Gesetzgeber Steuerverschärfungen nur für die Zukunft in Kraft treten lassen darf.
In dem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof geht es u. a. um die grundsätzliche Frage, ob die rückwirkende Änderung des KraftStG im Dezember 2006 zum 1. Mai 2005 einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot darstellt. Insofern ist die Entscheidung des Gerichts auch für die Besteuerung von Wohnmobilen von Bedeutung.