Erben & vererben,  Ratgeber,  Recht

Erben und vererben: Das Testament (2)

Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Generell erben immer die Kinder – wenn diese nicht mehr leben, deren Nachkommen. Daneben hat der Ehepartner ein Erbrecht. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Partner, sofern die Lebensgemeinschaft eingetragen ist.

Wer erbt, wenn es keine Nachkommen gibt?

In diesem Fall erben die Eltern des Verstorbenen. Leben auch diese nicht mehr, erben die Geschwister des Verstorbenen, bzw. deren Kinder.

Wie wird das Erbe aufgeteilt?

Das hängt davon ab, welche Eheform der/die Verstorbene gewählt hatte. Bei der Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner die Hälfte, der Rest wird unter den Kindern aufgeteilt. Bei der Gütertrennung erbt der Ehepartner bei einem Kind die Hälfte, bei zwei Kindern ein Drittel und bei drei Kindern ein Viertel des Vermögens. Sind mehr als drei Kinder vorhanden, erbt der Ehepartner trotzdem immer mindestens ein Viertel.

Wird bei der Gütergemeinschaft die Fortführung der Gemeinschaft über den Tod hinaus vereinbart, gehört das Erbe dem verwitweten Ehepartner. Erst wenn der Ehepartner auch stirbt, fällt das Erbe zu gleiche Teilen an die Kinder.

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