Erbschein ist bei Banken nicht erforderlich
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes, ist ein Testament für die Legitimation einer Erbberechtigung bei Banken ausreichend. Im vorliegenden Fall hatte eine Bank zusätzlich zum Testament und zur Sterbeurkunde einen Erbschein gefordert. Die Ausfertigung des Erbscheines kostete den Erben 1400.- Euro. Daraufhin forderte der Erbe diesen Betrag von der Bank zurück. Nachdem die Bank sich weigerte, zog er vor Gericht und bekam beim Bundesgerichtshof recht. Die Richter entschieden, dass ein Erbschein zur Legitimation nicht erforderlich sei und verurteilten die Bank zur Rückzahlung des Betrages.
BGH VIII ZR 283/05