Achtung: Falle,  Ratgeber

Fallen im Internet

Kategorie: Achtung Falle

Beim Surfen im Internet kommt man unter anderem auch auf Witz-Seiten. Wer hier nicht aufpasst, gerät schnell in die Abzockfalle und muss damit rechnen, dass die Betreiberfirmen Geld für die Informationen der Seite verlangen. Nach Ansicht der Warentester, sind solche Fallen als Betrug anzusehen, da der User nicht damit rechnen kann, dass dafür Geld bezahlt werden muss. Was also unternehmen, wenn plötzlich Geldforderungen eintrudeln?

Generell per Einschreiben mit Rückschein die Forderung ablehnen. Achten Sie darauf, dass der Widerspruch juristisch unanfechtbar ist – zum Beispiel:

„Das ein Vertrag zustande kam, bestreite ich. Gleichzeitig erkläre ich hilfsweise und – da Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist – fristgerecht den Widerspruch. Außerdem erkläre ich hilfsweise die Anfechtung, weil ich nur eine Gratisnutzung wollte. Ich werde deshalb nicht zahlen.“

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