Achtung: Falle,  Ratgeber

Wie Sie am besten reagieren, wenn Sie im Internet in eine Kostenfalle geraten sind..

Das Bundesjustizministerium rät bei Internet-Abzocke zu folgenden Maßnahmen:

Grundsätzlich erstmal nicht zahlen!

In den meisten Fällen sitzen die Anbieter von solchen Abzocke-Maschen im Ausland und gezahlte Beträge sind damit nur schwer oder gar nicht zurückzuholen. Außerdem setzen unseriöse Anbieter darauf, dass die Verbraucher aus Angst bezahlen und machen die behaupteten Ansprüche selten geltend.

Auf die Rechnung trotzdem auf jeden Fall reagieren!

Sie sollten auf jeden Fall innerhalb von 4 Wochen der Zahlungspflicht und dem angeblichen Vertragsabschluß per Einschreiben mit Rückschein widersprechen.

Mahnbescheiden unbedingt widersprechen!

Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid müssen Sie auf dem beigelegten Formular widersprechen. Der Widerspruch muß innerhalb von 2 Wochen beim Gericht eingegangen sein. Sollten Sie das vergessen haben, müßen Sie Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen.

Minderjährige sind geschützt!

Ist ein Minderjähriger in die Kostenfalle geraten, sollten die Eltern dem Anbieter mitteilen, daß Sie die Zustimmung zur Vertragserklärung verweigern.

Unberechtigte Abbuchungen stornieren!

Sollte Ihr Konto wegen einer angeblich erteilten Einzugsermächtigung zu Unrecht belastet worden sein, widersprechen Sie dieser Abbuchung. Die Belastung wird dann rückgängig gemacht.

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