Lohnen sich Zusatzleistungen beim Arzt wirklich?
Wie ja allseits bekannt, zahlen die Krankenkassen inzwischen fast nur noch unbedingt notwendige Leistungen, also wirkliche erst dann, wenn jemand wirklich krank ist. Allerdings sagt man uns auch, dass die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen wichtig sind, um bereits im Vorfeld etwas für unsere Gesundheit zu tun, leider müssen wir dann aber selber in die Tasche greifen. Wir zahlen für die Kontrolluntersuchungen wie Ultraschall zur Krebsvorsorge beim Frauenarzt bis hin zu alternativen Heilmethoden wie Akupunktur oder Ozon-Therapie. Diese individuellen Gesundheitsleistungen sind zusätzliche Einnahmen für die Ärzte und deshalb versuchen diese, uns Patienten möglichst viele davon aufzuschwatzen.
Immer erst genau nachfragen
Wenn Ihnen solche Angebote gemacht werden, sollten Sie sich immer die zweite Meinung eines Mediziners oder auch von der Krankenkasse einholen. Für Laien ist es häufig schwer einzuschätzen, welche Leistungen wirklich sinnvoll sind. Markante Namen wie z. B. „Großer Körper-Check“ oder „Schwangerenbetreuung Plus“ sind jedoch keine Gütezeichen, wird gewarnt. Lassen Sie sich auf keinen Fall von Ihrem Arzt unter Druck setzten sondern nehmen Sie sich Bedenkzeit für Ihre Entscheidung.
Auf die Kosten achten
Wenn sie sich für eine Behandlung entschlossen haben, verlangen Sie vorab immer einen Kostenvoranschlag. Es gibt bei allem Regelsätze, an die sich die Ärzte halten müssen. Eine solche Liste finden sie unter www.igel-verzeichnis.de. Wenn ein Arzt für eine Behandlung das 3,5-fache des Regelsatzes verlangt, muss er dies schriftlich begründen, ansonsten haben Sie das Recht, die Zahlung zu kürzen.
Verträge sind wichtig
Auch sollte ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden, in dem alle Leistungen und Kosten übersichtlich aufgelistet sind. Wenn Sie irgendetwas nicht verstehen, immer nachfragen. Auch muss in den Vertrag stehen, dass die Behandlung auf Ihren Wunsch hin erfolgt. Fehlt diese schriftliche Vereinbarung, müssen Sie nicht zahlen. Auch müssen Sie für diese Gesundheitsleistungen nicht Ihre Chipkarte vorzeigen, ist dies trotzdem der Fall, sollten Sie stutzig werden.
Viele wissen auch nicht, dass Rechnungen dieser Gesundheitsleistungen von der Steuer unter besondere Belastungen absetzbar sind.