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Steuererklärung im Rentenalter – einfach selbst erledigen

Die Umsetzung des Alterseinkünftegesetzes hat zur Folge, dass immer mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, denn seit dem Jahr 2005 werden die Renten verändert besteuert.

Steuererklärung im Rentenalter
Steuererklärung im Rentenalter

Als Rentner muss man eine Steuererklärung abgeben, wenn man neben der Rente einer steuerpflichtigen Arbeit nachgeht oder auch, wenn man eine Beamten- oder Firmenpension über die Steuerkarte bezieht. Des Weiteren muss auch eine Steuererklärung abgegeben werden, wenn man neben der Rente eine Nebentätigkeit ausübt und auf diese Weise über einen bestimmten steuerfreien Betrag kommt.

Verschont von der Steuerzahlung bleiben Rentner, bei denen der Rentenbeginn im Jahr 2005 liegt und die nicht mehr als die gesetzliche Rente bis zu einer Höhe von insgesamt 15533 Euro erhalten. Liegt der Renteneintritt im Jahr 2006 dürfen die Rentner nur noch insgesamt 14936 Euro gesetzliche Rente beziehen, ab einem Renteneintritt im Jahr 2007 darf der jährliche gesetzliche Rentenbetrag eine Höhe von 14383 Euro nicht überschreiten und ab dem Jahr 2008 liegt der Betrag sogar nur noch bei 14000 Euro. So steigt der Prozentsatz des zu versteuernden Brutto-Renteneinkommens kontinuierlich an. Bei einem Rentenantritt ab dem Jahr 2040 sollen die Rentenbezüge dann bis zu 100 Prozent zu versteuern sein.

Wurde die Rente angepasst und Rentenerhöhungen gezahlt, so müssen diese Rentenanpassungsbeträge sogar voll versteuert werden, egal in welchem Jahr der Rentenantritt stattgefunden hat.

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