Recht

Gerichtsurteile: Versicherung muss Nutzungsausfall zahlen

Kategorie: Gerichtsurteile

Wer nach einem Unfall sein Auto selbst reparieren will und während dieser Zeit einen Mietwagen nimmt, hat Anspruch auf Nutzungsausfall. Bei dessen Bemessung ist die im Schadensgutachten festgestellte Reparaturdauer maßgebend.
Sollte die gegnerische Versicherung darauf bestehen, einen eigenen Gutachter zu schicken, wird die Zeit bis zu dessen Eintreffen zur Reparaturdauer addiert.
Der Geschädigte darf bis dahin mit der Reparatur warten.
OLG Düsseldorf 1 U 210/04

 

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