Recht

Gerichtsurteile: Wie Kunden bei Pay-TV übervorteilt werden

Kategorie: Gerichtsurteile

Pay-TV-Sender behalten sich in ihren Verträgen generelle, jährliche Preiserhöhungen vor.
Nach Auffassung des LG München, ist das unzulässig, da die Kunden dadurch unangemessen benachteiligt werden. Das Gericht bemängelt, dass die Kunden dadurch nicht kalkulieren können, welche weitere Kosten in Zukunft auf sie zukommen werden.
Der ganze Vertrag wird zwar deswegen nicht hinfällig, die Kunden haben jedoch das Recht, bei einer Preiserhöhung zu kündigen. LG München 12 O 17192/05

 

 

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