Gerichtsurteile

Gerichtsurteile: Staffelmietverträge über 4 Jahre sind kündbar

Staffelmietverträge

(Verträge mit stufenweise steigender Miete), werden vom Vermieter oft mit einem Kündigungsausschluss gekoppelt.
Das BGH hat entschieden, dass ein solcher Kündigungsausschluss nicht länger als 4 Jahre dauern darf. Ist eine längere Frist genannt, ist die Klausel unwirksam und der Mieter kann dann jederzeit mit einer Dreimonatsfrist kündigen.

BGH VIII ZR 3/05

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