Gerichtsurteile,  Recht

Gerichtsurteile: Wann Mietforderungen verjähren

Wann verjähren Mietforderungen? Nach einem Gerichtsurteil des BGH von 2005 verjähren Mietforderungen sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung. Dies gilt auch bei vorzeitigem Auszug aus des Mieters. Auf die Vertragslaufzeit kommt es nach Ansicht des BGH nicht an.

Viele Vermieter fordern auch nach Jahren noch Geld von ehemaligen Mietern, weil sie erst dann angebliche Mietschäden reparieren lassen oder sie damals bei der Übernahme der Wohnung das nicht erkannt hätten. Damit ist jetzt nach dem Urteil des BGH Schluß.

BGH: VIII ZR 123/05

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