Gerichtsurteile: Pauschale Abfindungen bei Versicherungen
Nach einem Gerichtsrteil des LArbG Schleswig-Holstein kann es fatal sein, wenn Sie sich nach einem Unfall mit Ihrer Versicherung auf eine pauschale Abfindung einlassen.
Es ging bei der Verhandlung um folgenden Sachverhalt:
Wenn ein Arbeitgeber einem verletzten Arbeitnehmer nach einem Unfall sein Gehalt während dessen Verletzung weiterzahlt, dann hat er danach einen Anspruch auf Erstattung der Kosten gegen die Versicherung des Unfallgegners.
Wenn jedoch zwischen dem Arbeitnehmer und seiner Versicherung ein Abfindungsvergleich geschlossen wurde, der alle weiteren Kosten ausschließt, kann er von der gegnerischen Versicherung kein Geld mehr fordern. Er ist deshalb berechtigt, seine geleistete Zahlung vom Gehalt des Mitarbeiters abzuziehen.
LArbG Schleswig-Holstein: 2 Sa 155/06