Gerichtsurteile,  Recht

Wenn Privatpatienten Ärger droht

Die meisten Privatpatienten fühlten sich bisher bei Ihren Versicherungen bestens geschützt. Doch das hat sich in den letzten Jahren massiv geändert. Ob bei Zahnersatz oder Rehabilitation – wird es für die Kasse teuer, mäkeln die Sachbearbeiter immer öfters an den Rechnungen herum und versuchen zu kürzen, wo es möglich ist. Da der Patient direkter Vertragspartner des Arztes ist, schuldet er diesem auch das Honorar. Er muss sich also entscheiden: Entweder handelt er sich Ärger mit dem Arzt ein oder er klagt gegen die Versicherung, wenn diese nicht den ganzen Betrag erstattet. Das kann sich sehr wohl lohnen, denn es gibt immer häufiger Gerichtsurteile zugunsten der Versicherten.

Hier einige Gerichtsurteile:

Aufenthalt in einer Privatklinik:

Die Notwendigkeit einer Behandlung ist allein aus medizinischer Sicht zu beurteilen. Der private Krankenversicherer kann Patienten nicht darauf verweisen, dass ein anderer Anbieter für weniger Geld den gleichen Heilerfolg erzielt hätte. (BGH, IV ZR278/01)

Zahnimplantate

Der Krankenversicherer muss im Rahmen des Tarifs die Kosten für ein Implantat auch dann übernehmen, wenn es günstigere Versorgungsarten gibt (LG Köln, 23 O 269/03)

Krankengymnastik

Entscheidend sind die vor Ort freien Preise, nicht die Sätze der gesetzlichen Krankenversicherung.
(Amtsg. Essen, 20 C 289/04

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