Gerichtsurteile,  Recht

Gerichtsurteile: Wofür der Verkäufer immer haftet!

Seit es den Internethandel gibt, versuchen Verkäufer immer wieder den Gewährleistungsanspruch der Kunden auszuhebeln. Doch das hat nach einem Gerichtsurteil des AG Menden seine Grenzen. Es genügt zum Beispiel schon eine von der Produktbeschreibung abweichende Farbe. Denn damit hat der Verkäufer nicht etwa eine mangelhafte Ware geliefert (für die er die Garantie als Privatkunde ausschließen kann), sondern eine falsche Ware.

Damit hat der Kunde das Recht, seine Geld zurück zu verlangen. AG Menden 4 C 337/05

 

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